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E-CHECK: Anlagen- und Geräteprüfung

Nach der bestehenden Vorschrift der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer
 DGUV-V3 besteht die Verpflichtung, elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz, worin die technische Sicherheit der Anlage auf Basis der gültigen VDE Vorschriften gefordert wird. In der VDE 0105 Teil 100 heißt es: "Elektrische Anlagen müssen in geeigneten Zeitabständen geprüft werden."

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Eigentümer elektrischer Anlagen müssen dieser Prüfpflicht spätestens alle 4 Jahre für ortsfeste Anlagen und nach einer Gefährdungsbeurteilung für ortsveränderliche / ortsfeste Geräte nachkommen.

Die notwendigen Prüfungen der elektrischen Anlage und Geräte zum Erhalt der Betriebssicherheit und für den Personenschutz bieten wir durch geschultes Personal an.

In Kooperation mit unseren Partnerunternehmen bieten wir auch die Prüfung und Wartung von Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauchwarnanlagen und Batterieanlagen an.

 

 

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